MALTA mit seinem milden Wintern und warmen Sommern
ist der ideale Platz, um entweder ein Urlaubshaus oder
ein Haus für die Rente zu haben. Als
englischsprachiges Land war Malta über viele Jahre
insbesondere bei den Briten sehr beliebt – viele
von ihnen besitzen Immobilien hier.
Immobilienpreise in Malta sind abhängig von der
Größe und Lage des Objektes.
MALTASSIST kann Ihnen beim Erwerb von Immobilien
helfen.
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ERWERB VON IMMOBILIENEIGENTUM FÜR
NICHT-EINWOHNER
Der Erwerb von Immobilien in Malta durch
"Nicht-Einwohner" wird durch das
Gesetz über unbewegliche Immobilien
(Erwerb durch Nicht-Einwohner) von 1974
bestimmt und wird durch das Finanzministerium
verwaltet.
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Durch dieses Gesetz wird es Nicht-Einwohnern
erlaubt, eine unbewegliche Immobilie in Malta zu
erwerben, vorausgesetzt, dass das besagte Eigentum
benutzt wird:
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als privater Wohnsitz für den Bewerber
und seine Familie und für andere von der
Regierung genehmigte Zwecke; oder
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für ein genehmigtes gewerbliches oder
touristisches Projekt oder für andere
genehmigte Projekte oder Zwecke, welche ernsthaft
zur Entwicklung der maltesischen Ökonomie
beitragen.
Die Kontrolle wird in erster Linie ausgeübt,
um Spekulationen mit Kaufimmobilien zu
verhindern.
Das Gesetz ermächtigt das Ministerium dazu,
Genehmigungen an "Nicht-Einwohner" zum
Kauf von Immobilien unter folgenden Bedingungen zu
genehmigen:
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Der Wert einer solchen Immobilie muss
über Lm 30.000 für ein Apartment oder
eine Wohnung und für andere Immobilien
über Lm 50.000 liegen.
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Das Ministerium muss davon überzeugt
sein, dass der "Nicht-Einwohner" keine
anderen Immobilien in Malta besitzt und dass er
beabsichtigt, die Immobilie für den Wohnsitz
des Bewerbers und seine Familie zu nutzen.
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Die entsprechende Bewerbung muss mit einem
genehmigten Formular erfolgen. Diese Bewerbung
wird normalerweise durch den Anwalt oder Notar
des Bewerbers ausgefüllt und in Malta
eingereicht.
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Die Mittel, die normalerweise zum Erwerb einer
unbeweglichen Immobilie benötigt werden,
müssen von einer ausländischen
Einnahmequelle nach Malta gebracht werden.
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Eine Gebühr von Lm 100 ist an das
Ministerium zu zahlen, wenn die Zulassung
bewilligt wird.
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Der Zoll für den Kaufpreis der Immobilie
beträgt 5%.
Nach den Bedingungen des Gesetztes wird jede
Person, die nicht selbst Bürger oder Ehegatte
eines Bürgers von Malta ist, als
"Nicht-Einwohner" bezeichnet. Darüber
hinaus wird jeder Zusammenschluss oder jede andere
Organisation von Personen, gleich ob juristische
Personen oder nicht, als "Nicht-Einwohner"
bezeichnet, wenn die Gründung im Ausland
stattfand oder wenn der Geschäftssitz oder der
Ort, an dem üblicherweise die Geschäfte
getätigt werden, oder wenn 25% des
Stammkapitals von "Nicht-Einwohnern"
gehalten werden oder die Gesellschaft direkt oder
indirekt von "Nicht-Einwohnern"
kontrolliert wird.
Die Erlaubnis für den Erwerb von Eigentum mit
historischer Bedeutung oder in historischen Orten
kann untersagt werden.
Informationen über die Verfügbarkeit von
anderen Immobilien, welche nicht auf der aktuellen
Liste stehen, erhalten Sie von
info@maltassist.de unter dem Betreff
"Immobilienerwerb", sowie unter dem folgenden
Link:
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