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MALTA mit seinem milden Wintern und warmen Sommern ist der ideale Platz, um entweder ein Urlaubshaus oder ein Haus für die Rente zu haben. Als englischsprachiges Land war Malta über viele Jahre insbesondere bei den Briten sehr beliebt – viele von ihnen besitzen Immobilien hier.

Immobilienpreise in Malta sind abhängig von der Größe und Lage des Objektes.

MALTASSIST kann Ihnen beim Erwerb von Immobilien helfen.

Immobilie ERWERB VON IMMOBILIENEIGENTUM FÜR NICHT-EINWOHNER

Der Erwerb von Immobilien in Malta durch "Nicht-Einwohner" wird durch das Gesetz über unbewegliche Immobilien (Erwerb durch Nicht-Einwohner) von 1974 bestimmt und wird durch das Finanzministerium verwaltet.
Durch dieses Gesetz wird es Nicht-Einwohnern erlaubt, eine unbewegliche Immobilie in Malta zu erwerben, vorausgesetzt, dass das besagte Eigentum benutzt wird:
  • als privater Wohnsitz für den Bewerber und seine Familie und für andere von der Regierung genehmigte Zwecke; oder
  • für ein genehmigtes gewerbliches oder touristisches Projekt oder für andere genehmigte Projekte oder Zwecke, welche ernsthaft zur Entwicklung der maltesischen Ökonomie beitragen.

Die Kontrolle wird in erster Linie ausgeübt, um Spekulationen mit Kaufimmobilien zu verhindern.

Das Gesetz ermächtigt das Ministerium dazu, Genehmigungen an "Nicht-Einwohner" zum Kauf von Immobilien unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:

  • Der Wert einer solchen Immobilie muss über Lm 30.000 für ein Apartment oder eine Wohnung und für andere Immobilien über Lm 50.000 liegen.
  • Das Ministerium muss davon überzeugt sein, dass der "Nicht-Einwohner" keine anderen Immobilien in Malta besitzt und dass er beabsichtigt, die Immobilie für den Wohnsitz des Bewerbers und seine Familie zu nutzen.
  • Die entsprechende Bewerbung muss mit einem genehmigten Formular erfolgen. Diese Bewerbung wird normalerweise durch den Anwalt oder Notar des Bewerbers ausgefüllt und in Malta eingereicht.
  • Die Mittel, die normalerweise zum Erwerb einer unbeweglichen Immobilie benötigt werden, müssen von einer ausländischen Einnahmequelle nach Malta gebracht werden.
  • Eine Gebühr von Lm 100 ist an das Ministerium zu zahlen, wenn die Zulassung bewilligt wird.
  • Der Zoll für den Kaufpreis der Immobilie beträgt 5%.

Nach den Bedingungen des Gesetztes wird jede Person, die nicht selbst Bürger oder Ehegatte eines Bürgers von Malta ist, als "Nicht-Einwohner" bezeichnet. Darüber hinaus wird jeder Zusammenschluss oder jede andere Organisation von Personen, gleich ob juristische Personen oder nicht, als "Nicht-Einwohner" bezeichnet, wenn die Gründung im Ausland stattfand oder wenn der Geschäftssitz oder der Ort, an dem üblicherweise die Geschäfte getätigt werden, oder wenn 25% des Stammkapitals von "Nicht-Einwohnern" gehalten werden oder die Gesellschaft direkt oder indirekt von "Nicht-Einwohnern" kontrolliert wird.

Die Erlaubnis für den Erwerb von Eigentum mit historischer Bedeutung oder in historischen Orten kann untersagt werden.

Informationen über die Verfügbarkeit von anderen Immobilien, welche nicht auf der aktuellen Liste stehen, erhalten Sie von info@maltassist.de unter dem Betreff "Immobilienerwerb", sowie unter dem folgenden Link:





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